Wie viel darf ich als geringfügig BeschäftigteR verdienen?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 460,66 Euro pro Monat. Sobald du mehr verdienst, musst du vollversichert werden. Vorsicht, wenn du die Grenze durch zwei oder mehrere geringfügige Jobs überschreitest, wirst du eine Nachzahlung von der Krankenkasse erhalten!

Was passiert, wenn durch mehrere fallweise Beschäftigungen hintereinander die monatliche Geringfügigkeitgrenze überschritten wird?

Du musst in der Pensions- und Krankenversicherung pflichtversichert werden, wenn du in einem Kalendermonat zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen hast (bei einem oder mehreren Dienstgebern), deren Beitragsgrundlagen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro übersteigen. Wenn du beispielsweise am 6., 7. und 20.12. für jeweils 250 Euro fallweise beschäftigt warst, muss dein Versicherungsschutz am 6.12. beginnen …

Was bedeutet unregelmäßiges, tageweises Arbeiten konkret?

Fallweise bedeutet, dass Arbeitseinsätze nicht im Vorfeld vereinbart werden dürfen, sondern kurzfristig und spontan erfolgen müssen – wenn beispielsweise zwei Tage bei etwas ausgeholfen wird, gefolgt von einem Tag Unterbrechung und einem weiteren Arbeitstag. Jedenfalls dürfen unabhängig von der Bezahlung nicht mehr als fünf Tage in einem Monat gearbeitet werden.

Gilt die Geringfügigkeitsgrenze auch für fallweise Beschäftigung?

Ja, wenn das Entgelt pro Kalendertag die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro übersteigt. Liegt das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, ist keine Abrechnung als vollversicherteR BeschäftigteR möglich.

Unterliegen Volontariate dem Arbeitsrecht?

VolontärInnen gelten nicht als ArbeitnehmerInnen, deswegen gelten für sie kein Urlaubs- und Arbeitszeitgesetz oder andere Schutzvorschriften. Da VolontärInnen ohnehin keinerlei Arbeitszeitvorgaben, Anwesenheits- oder Arbeitsvorgaben erhalten dürfen, braucht es diese Bestimmungen für sie nicht.