Nein, Vorsicht! Geringfügig Beschäftigte sind nie arbeitslosenversichert!
Autor-Archive: veronikabohrnmena
Bin ich als geringfügig BeschäftigteR voll versichert?
Nein, du musst nur unfallversichert werden.
Muss ich meinen Arbeitstag an einem anderen Tag nachholen, wenn er auf einen Feiertag fällt?
Nein! Für dich gelten natürlich alle Feiertage wie für allen anderen auch. Wenn dein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, dann musst du dafür trotzdem so bezahlt werden, als ob du an diesem Tag gearbeitet hättest (Feiertagsentgelt). Deswegen muss die Lage deiner Arbeitszeit auch im Vorfeld schriftlich vereinbart und auf deinem Dienstzettel festgehalten werden.
Wie lange muss ich als geringfügig BeschäftigteR arbeiten?
Für dich gilt als geringfügig BeschäftigteR das gleiche kollektivvertragliche Mindestgehalt, wie für deine Vollzeit beschäftigten KollegInnen. Es muss also berechnet werden, wie viele Stunden Arbeitszeit möglich sind, ohne die Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro zu überschreiten. In der Regel sollten das nicht mehr als 8 Stunden pro Woche sein, es können aber natürlich auch weniger oder …
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Gilt für mich als geringfügig BeschäfitgteR auch eine Kündigungsfrist, wenn ich selbst kündigen möchte?
Ja, auch für dich gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Gilt für mich als geringfügig BeschäfitgteR auch eine Kündigungsfrist?
Ja, dein Arbeitgeber muss eine 6-wöchige Kündigungsfrist einhalten. Wenn dein Arbeitgeber das Dienstverhältnis vor Ablauf der 6 Wochen auflösen möchte, steht dir eine Kündigungsentschädigung zu – das ist alles, was du während der Kündigungsfrist verdient hättest!
Welche Rechte gelten für mich als geringfügig BeschäfitgteR?
Für dich gelten die gleichen Rechte, wie auch für alle anderen Angestellten. Für dich gilt also: das Urlaubsrecht, das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Recht auf Pflegefreistellung, das Recht auf Abfertigung und die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld).
Werden Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch in die Geringfügigkeitsgrenze miteinberechnet?
Nein, für die Geringfügigkeitsgrenze werden Sonderzahlungen, auf die man meistens Anspruch hat, nicht berücksichtigt.
Wie viel darf ich als geringfügig BeschäftigteR verdienen?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 460,66 Euro pro Monat. Sobald du mehr verdienst, musst du vollversichert werden. Vorsicht, wenn du die Grenze durch zwei oder mehrere geringfügige Jobs überschreitest, wirst du eine Nachzahlung von der Krankenkasse erhalten!
Was passiert, wenn durch mehrere fallweise Beschäftigungen hintereinander die monatliche Geringfügigkeitgrenze überschritten wird?
Du musst in der Pensions- und Krankenversicherung pflichtversichert werden, wenn du in einem Kalendermonat zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen hast (bei einem oder mehreren Dienstgebern), deren Beitragsgrundlagen die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro übersteigen. Wenn du beispielsweise am 6., 7. und 20.12. für jeweils 250 Euro fallweise beschäftigt warst, muss dein Versicherungsschutz am 6.12. beginnen …